Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden.
Beachten Sie: Für Säuglinge und Kinder gelten besondere Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen.
Ansprechpartnerin
Frau
Ingeborg Hill
Sonnenstr. 54
72458 Albstadt